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Nachrüstung auf Smart Tacho 2 in Linz

Ab 1. Juli 2026 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge müssen mit einem Kontrollgerät der neuesten Generation (Smart Tacho 2) ausgestattet sein. Die Regelung betrifft sowohl Neu- als auch Bestandsfahrzeuge.

 

Wir unterstützen Sie bei der fachgerechten Nachrüstung Ihres Fahrzeugs und beraten Sie, ob Ihr Betrieb von der neuen Regelung betroffen ist.

PDF der WKO herunterladen

Unsere Leistungen

  • Fachgerechte Nachrüstung auf Smart Tacho 2

  • Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung

  • Einbau und Inbetriebnahme

  • Unterstützung bei Fahrer- und Unternehmerkarten

  • Beratung zur Datensicherung und Archivierung

  • Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten